Die Nachlassstundung in Kürze –
|
Auftrag: Schutz der GläubigerrechteDer Auftrag des provisorischen Sachwalters besteht darin, im Interesse sämtlicher Gläubiger die Geschäftstätigkeit der Swissmetal Industries AG zu beaufsichtigen. Ausserdem hat er die Vermögens-, Ertrags- und Einkommenslage der Gesellschaft und die Aussicht auf Sanierung zu beurteilen. Er hat sozusagen den Auftrag, aus den verbliebenen schlechten Varianten den besten Weg zu finden.
Zeitachse: Zwei Monate für einen Bericht an das NachlassgerichtDer provisorische Sachwalter hat für den Bericht an das zuständige Nachlassgericht Dorneck-Thierstein maximal zwei Monate Zeit, also bis am 20. September 2011. Das Gericht entscheidet gestützt auf diesen Bericht, ob die Nachlassstundung definitiv zu bewilligen ist.
Die Gläubiger: Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Darlehens- und KreditgeberDer provisorische Sachwalter vertritt die Interessen aller Gläubiger der Gesellschaft. Die Gläubiger sind Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Darlehens- und Kreditgeber. Die Privilegien einzelner Gläubigergruppen sind im jetzigen Verfahrensstadium noch nicht von Bedeutung.
Die nächsten Schritte: Überblick, Inventar, Prioritäten, Beaufsichtigung GeschäftsleitungDer provisorische Sachwalter verschafft sich einen Überblick über die finanzielle Situation des betroffenen Unternehmens und prüft dessen Liquiditätssituation im Hinblick auf eine definitive Nachlassstundung. Er inventarisiert die Vermögens-, Ertrags- und Einkommenslage. Gleichzeitig muss er die operative Weiterführung seiner Geschäftstätigkeit beaufsichtigen und einschreiten, wenn die Gläubigerinteressen gefährdet sind. Schliesslich muss er verhindern, dass einzelne Gläubiger die Sanierungsbemühungen stören, um sich einen Vorteil zu verschaffen. |
|
|